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Helmuth von Moltke

Operative Kunst

Entschluss, Bewegung und Urteilskraft im Krieg



Am 24. Juni 1869 erschien Helmuth von Moltkes „Verordnung für die höheren Truppenführer“. Sie gehört zu den Grundtexten deutscher Führungslehre, weil sie den Krieg aus der Lage, aus dem Zweck und aus dem Entschluss begreift. Der höhere Führer hat den Operationsgedanken so zu fassen, dass der nachgeordnete Führer auch dann handlungsfähig bleibt, wenn der Marsch anders verläuft, die Verbindung stockt, der Feind anders handelt oder der Zufall den vorgesehenen Ablauf verändert.

Moltke schreibt: „Fester Entschluß und beharrliche Durchführung eines einfachen Gedankens führen am sichersten zum Ziel.“ Dieser Satz enthält den Kern seiner Führungslehre. Der einfache Gedanke führt die Operation, weil er Zweck, Kräfte, Bewegung und Entscheidung auf einen Punkt konzentriert, den der Führer auch unter wechselnder Lage festhalten und der Unterführer in selbständiger Durchführung erkennen kann. Je stärker Feindwirkung, Gelände, Zeitverlust und gestörte Verbindung den Ablauf verändern, desto mehr muss der Führer wissen, welcher Zweck festzuhalten ist und welcher Weg der Lage angepasst werden darf.

Dazu gehört Moltkes weiterer Grundsatz: „Will man angreifen, so muß es mit Entschiedenheit geschehen.“ Die Entschiedenheit bezeichnet den Augenblick, in dem Lagebeurteilung, Kräfteansatz, Zeitpunkt und Durchführung übereinstimmen. Der Angriff erhält seine Kraft, sobald der Führer den Augenblick erkennt, die Kräfte daraufhin ordnet und den Entschluss mit der notwendigen Folgerichtigkeit durchführt.

Moltke wusste zugleich, dass der Krieg den Plan verändert, sobald er auf den Gegner trifft. Sein berühmter Satz lautet: „Kein Operationsplan reicht mit einiger Sicherheit über das erste Zusammentreffen mit der feindlichen Hauptmacht hinaus.“ Daraus folgt bei ihm eine höhere Begründung der Planung. Gerade weil der Plan an der Wirklichkeit des Feindes geprüft wird, muss er aus einem klaren Operationsgedanken hervorgehen. Der Plan bereitet die Operation vor; der Operationsgedanke führt sie weiter, sobald der Feind den vorgesehenen Ablauf stört.

Aus diesem Zusammenhang erwächst das Führen mit Auftrag. Der Vorgesetzte muss den Zweck so bestimmen, dass der Unterführer die Absicht versteht, der seine Handlung dient. Der Unterführer führt daher eine Handlung aus, die den Willen des höheren Führers unter den Bedingungen der wirklichen Lage fortsetzt. Seine Selbständigkeit erhält ihren militärischen Wert, weil sie an den Auftrag gebunden bleibt und den gemeinsamen Zweck bewahrt.

Auch der Aufmarsch gehört bei Moltke bereits zur Entscheidung. Die Kräfte treten in den Raum, damit Möglichkeiten entstehen, Beweglichkeit erhalten bleibt und der Gegner die eigene Absicht nicht vorzeitig durchschaut. Daraus erklärt sich der Grundsatz: „Getrennt marschieren, vereint schlagen.“ Die getrennte Bewegung erhält die Freiheit des Handelns; die vereinigte Wirkung sucht den entscheidenden Augenblick. Operative Kunst liegt in der Fähigkeit, beide Momente so zu verbinden, dass die selbständige Bewegung der Teile auf denselben Zweck zuläuft.

Im Zeitalter des Drohnenkriegs erhält dieser Gedanke neue Schärfe. Die verdichtete Aufklärung, die kürzere Zeit zwischen Erkennen und Wirkung sowie die größere Gefährdung früh massierter Kräfte verlangen eine Führung, deren innerer Zusammenhang auch unter gestörter Verbindung fortbesteht. Wo der Auftrag verstanden ist, kann der nachgeordnete Führer handeln, ohne auf jede Einzelweisung zu warten. Wo der Operationsgedanke fehlt, zerfällt die Bewegung in einzelne Reaktionen.

Moltke bleibt deshalb gegenwärtig, weil er den Offizier auf den Zusammenhang von Zweck, Entschluss, Bewegung und Wirkung verpflichtet. Seine Führungslehre verlangt eine operative Urteilskraft, die den Plan vorbereitet, die Lage prüft, den Auftrag versteht und den Entschluss auch dort fortführt, wo der Krieg den ursprünglich vorgesehenen Weg verändert.


Quellenangabe


  • Moltke, Helmuth Karl Bernhard von: „Aus den Verordnungen für die höheren Truppenführer vom 24. Juni 1869“. In: Großer Generalstab, Abteilung für Kriegsgeschichte I. (Hrsg.): Moltkes taktisch-strategische Aufsätze aus den Jahren 1857 bis 1871. Zur hundertjährigen Gedenkfeier der Geburt des General-Feldmarschalls Grafen von Moltke. In: Moltkes Militärische Werke. II. Die Tätigkeit als Chef des Generalstabes der Armee im Frieden. Zweiter Teil. Berlin: Mittler und Sohn, 1900.
    Primärquelle zur Verordnung von 1869. Die digital sichtbare erste Seite weist Titel und Datum der Verordnung aus.
  • Moltke, Helmuth Karl Bernhard von: „Über Strategie“ (1871). In: Kriegsgeschichtliche Einzelschriften, Heft 13, 1890; später in: Moltkes Militärische Werke, Band 2, Teil 2. Berlin: Mittler und Sohn, 1900.
    Quelle für den Gedanken, dass ein Operationsplan nur bis zum ersten Zusammentreffen mit der feindlichen Hauptmacht mit einiger Sicherheit reicht.
  • Bundeswehr: „Operative Führung“.
    Darstellung der operativen Führung als Mittler zwischen Strategie und Taktik sowie des Führens mit Auftrag als Leitprinzip.
  • Bundeswehr, Zentrum Innere Führung: „Führen mit Auftrag“.
    Erläuterung des Führungsprinzips, bei dem der Vorgesetzte Ziel und Absicht vorgibt, während der nachgeordnete Führer bei der Durchführung Spielraum erhält.
  • Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr: „Operatives Denken bei Clausewitz, Moltke, Schlieffen und Manstein“.
    Einordnung Moltkes in die deutsche Tradition operativen Denkens; besonders geeignet für den Zusammenhang von Entschluss, einfachem Gedanken und operativer Führung.
  • Zur Zitierlage:
    Das Zitat „Fester Entschluss und beharrliche Durchführung eines einfachen Gedankens führen am sichersten zum Ziel“ wird den „Verordnungen für die höheren Truppenführer“ vom 24. Juni 1869 zugeschrieben und in Moltkes Militärische Werke, Band 2, Teil 2, Berlin 1900, S. 171, nachgewiesen.
    Das Zitat „Will man angreifen, so muss es mit Entschiedenheit geschehen“ wird ebenfalls den Verordnungen vom 24. Juni 1869 zugeschrieben; als Fundstelle wird Moltkes Militärische Werke, Band 2, Teil 2, Berlin 1900, S. 213, genannt.