Plenarsaal des Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe
🏮 „Das Recht ist der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der des andern vereinigt werden
kann.“
— Immanuel Kant, Metaphysik der Sitten (Rechtslehre),
1967
🏮 „Demokratie ist … ein preisenswertes Gut, Rechtsstaat ist wie tägliches Brot, wie Wasser zum Trinken und wie Luft zum Atmen.“
— Gustav Radbruch (1946)
🏮 „Solange die staatliche Einheit und volle Souveränität Deutschlands nicht wiederhergestellt sind, können wir keine Verfassung im eigentlichen Sinne schaffen, sondern nur ein Grundgesetz als vorläufige Ordnung.“
— Carlo Schmid (1948/49, Parlamentarischer Rat)
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1945
Zusammenbruch staatlicher Ordnung nach Kriegsende. Deutschland steht unter alliierter Besatzung, ohne eigene Souveränität und ohne handlungsfähige gesamtstaatliche Institutionen.
1948
Einsetzung des Parlamentarischer Rat. Auftrag ist die Schaffung einer staatlichen Ordnung für die westlichen
Besatzungszonen unter dem Vorbehalt alliierter Zustimmung.
23. Mai 1949
Inkrafttreten des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Bewusst als Grundgesetz bezeichnet, da staatliche
Einheit und volle Souveränität noch fehlen.
1951
Aufnahme der Arbeit des Bundesverfassungsgerichts. Das Grundgesetz wird durch verbindliche Rechtsprechung zur praktischen Ordnung des Staates.
1955
Erlangung weitgehender staatlicher Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik. Die formale Einschränkung der Souveränität besteht jedoch fort.
3. Oktober 1990
Deutsche Einheit. Das Grundgesetz gilt nun für ganz Deutschland und wird ohne Neufassung zur gesamtstaatlichen Verfassung.
seit 1990
Fortentwicklung des Grundgesetzes durch gezielte Verfassungsänderungen und durch die Auslegung der Verfassungsgerichte bei gleichzeitiger struktureller Stabilität.
Das Grundgesetz – Einführung – Ernst-Wolfgang Böckenförde
Der Schlüssel zum Warum des Grundgesetzes. Verbindet Entstehungslage, Staatsverständnis und Freiheitsordnung in klarer, nüchterner Sprache.
Verfassung als Ordnung der Freiheit – Ernst-Wolfgang Böckenförde
Grundlegend für das Freiheitsverständnis des Grundgesetzes. Zeigt, warum der freiheitliche Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht erzwingen kann.
Grundrechte – Peter Badura
Klassische, präzise Darstellung der Grundrechtsdogmatik. Sehr geeignet für systematisches Verständnis auf Abiturniveau und darüber hinaus.
Kommentar zum Grundgesetz – Hans D. Jarass / Bodo Pieroth
Der verbreitetste Kurzkommentar. Klar strukturiert, normnah, didaktisch gut handhabbar für konkrete Artikelarbeit.
Der freiheitliche Rechtsstaat – Gustav Radbruch
Geistiger Hintergrund der Nachkriegsverfassung. Kein Kommentar, aber unverzichtbar für das Verständnis von Recht, Unrecht und Rechtsstaat nach 1945.
Politische Bildung zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zielt auf das Verständnis einer staatlichen Ordnung, die die Freiheit schützt, Macht organisiert und politische Entscheidungen rechtlich bindet. Der Unterricht erschließt das Grundgesetz als funktionale Ordnung, in der Grundrechte, Staatsstrukturprinzipien und Verfahren systematisch zusammenwirken.
Multiple-Choice-Aufgaben dienen der Überprüfung von Verständnis, Abgrenzungsfähigkeit und Urteilskraft. Jede Frage ist so angelegt, dass sie typische Fehlannahmen sichtbar macht und eine begründete Unterscheidung zwischen Schutz, Ordnung und Begrenzung staatlicher Macht erfordert.
Das Grundgesetz wird dabei weder normativ überhöht noch relativiert, sondern als historisch entstandene und rechtlich verbindliche Ordnung behandelt, deren Anwendung regelmäßig Konfliktentscheidungen erfordert. Ziel ist die Ausbildung politischer Urteilskraft im Spannungsfeld von individueller Freiheit, demokratischer Mehrheitsentscheidung und rechtsstaatlicher Bindung politischer Macht.
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