MC-Trainer Grundgesetz

Struktur, Verfahren und verfassungsrechtliche Ordnung


Das Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe | Dr. Wrede & Partner

Plenarsaal des Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe


🏮  „Das Recht ist der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der des andern vereinigt werden kann.
— Immanuel Kant, Metaphysik der Sitten (Rechtslehre), 1967

🏮  „Demokratie ist … ein preisenswertes Gut, Rechtsstaat ist wie tägliches Brot, wie Wasser zum Trinken und wie Luft zum Atmen.“ 

— Gustav Radbruch (1946)

🏮  „Solange die staatliche Einheit und volle Souveränität Deutschlands nicht wiederhergestellt sind, können wir keine Verfassung im eigentlichen Sinne schaffen, sondern nur ein Grundgesetz als vorläufige Ordnung.“

— Carlo Schmid (1948/49, Parlamentarischer Rat)


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Bereit.

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Zeitleiste


  • 1945
    Zusammenbruch staatlicher Ordnung nach Kriegsende. Deutschland steht unter alliierter Besatzung, ohne eigene Souveränität und ohne handlungsfähige gesamtstaatliche Institutionen.

  • 1948
    Einsetzung des Parlamentarischer Rat. Auftrag ist die Schaffung einer staatlichen Ordnung für die westlichen Besatzungszonen unter dem Vorbehalt alliierter Zustimmung.

  • 23. Mai 1949
    Inkrafttreten des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Bewusst als Grundgesetz bezeichnet, da staatliche Einheit und volle Souveränität noch fehlen.

  • 1951
    Aufnahme der Arbeit des Bundesverfassungsgerichts. Das Grundgesetz wird durch verbindliche Rechtsprechung zur praktischen Ordnung des Staates.

  • 1955
    Erlangung weitgehender staatlicher Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik. Die formale Einschränkung der Souveränität besteht jedoch fort.

  • 3. Oktober 1990
    Deutsche Einheit. Das Grundgesetz gilt nun für ganz Deutschland und wird ohne Neufassung zur gesamtstaatlichen Verfassung.

  • seit 1990
    Fortentwicklung des Grundgesetzes durch gezielte Verfassungsänderungen und durch die Auslegung der Verfassungsgerichte bei gleichzeitiger struktureller Stabilität.


5 Schlüsseltexte


  • Das Grundgesetz – EinführungErnst-Wolfgang Böckenförde
    Der Schlüssel zum Warum des Grundgesetzes. Verbindet Entstehungslage, Staatsverständnis und Freiheitsordnung in klarer, nüchterner Sprache.

  • Verfassung als Ordnung der FreiheitErnst-Wolfgang Böckenförde
    Grundlegend für das Freiheitsverständnis des Grundgesetzes. Zeigt, warum der freiheitliche Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht erzwingen kann.

  • GrundrechtePeter Badura
    Klassische, präzise Darstellung der Grundrechtsdogmatik. Sehr geeignet für systematisches Verständnis auf Abiturniveau und darüber hinaus.

  • Kommentar zum GrundgesetzHans D. Jarass / Bodo Pieroth
    Der verbreitetste Kurzkommentar. Klar strukturiert, normnah, didaktisch gut handhabbar für konkrete Artikelarbeit.

  • Der freiheitliche RechtsstaatGustav Radbruch
    Geistiger Hintergrund der Nachkriegsverfassung. Kein Kommentar, aber unverzichtbar für das Verständnis von Recht, Unrecht und Rechtsstaat nach 1945.


Didaktische Leitlinie

(MSA / VK / Abitur)


Politische Bildung zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zielt auf das Verständnis einer staatlichen Ordnung, die die Freiheit schützt, Macht organisiert und politische Entscheidungen rechtlich bindet. Der Unterricht erschließt das Grundgesetz als funktionale Ordnung, in der Grundrechte, Staatsstrukturprinzipien und Verfahren systematisch zusammenwirken.

Multiple-Choice-Aufgaben dienen der Überprüfung von Verständnis, Abgrenzungsfähigkeit und Urteilskraft. Jede Frage ist so angelegt, dass sie typische Fehlannahmen sichtbar macht und eine begründete Unterscheidung zwischen Schutz, Ordnung und Begrenzung staatlicher Macht erfordert.  

Das Grundgesetz wird dabei weder normativ überhöht noch relativiert, sondern als historisch entstandene und rechtlich verbindliche Ordnung behandelt, deren Anwendung regelmäßig Konfliktentscheidungen erfordert. Ziel ist die Ausbildung politischer Urteilskraft im Spannungsfeld von individueller Freiheit, demokratischer Mehrheitsentscheidung und rechtsstaatlicher Bindung politischer Macht.


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