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Sumptuarische Gesetze

Rang, Recht und Aufwand

Zur Sichtbarkeit der sozialen Ungleichheit in Europa


Sumptuarische Gesetze | Dr. Wrede & Partner

Die europäische Rechts- und Ordnungsgeschichte ist über weite Strecken eine Geschichte der Sichtbarkeit sozialer Unterschiede. Politische Gemeinwesen griffen wiederholt zu normativen Regelungen, um Konsum, Kleidung und repräsentativen Aufwand zu ordnen, weil diese Bereiche als Träger sozialer Bedeutung galten. Die sumptuarischen Gesetze zielten darauf, den Rang, die Moral und die politische Stabilität zugleich zu sichern. Sie ordneten keine verdeckten Verhaltensweisen, sondern jene sichtbaren Formen des Konsums, in denen die soziale Differenz im Alltag erkennbar wurde.


I. Antike Grundlagen

Griechenland


Im archaischen Griechenland erscheint die Regulierung des Konsums als Teil der öffentlichen Moralaufsicht. Der lokrische Gesetzgeber Zaleukos verband äußere die Erscheinung, die Bewegung im öffentlichen Raum und eine moralische Zuschreibung in einem einheitlichen normativen Gefüge. Der einschlägige Passus lautet:

„Eine freigeborene Frau darf nicht von mehr als einer weiblichen Sklavin begleitet werden, es sei denn, sie ist betrunken; sie darf die Stadt nachts nicht verlassen, es sei denn, sie beabsichtigt Ehebruch; sie darf weder goldenen Schmuck noch ein Gewand mit purpurnem Saum tragen, es sei denn, sie ist eine Hetäre; und ein Ehemann darf weder einen goldbesetzten Ring noch einen Mantel nach milesischer Art tragen, es sei denn, er beabsichtigt Prostitution oder Ehebruch.“¹ 

Hier wird deutlich, dass das Maß nicht als innere Haltung verstanden wird, sondern als rechtlich definierter Zustand sozialer Lesbarkeit. Ergänzt wurde diese Ordnung durch das Verbot, unverdünnten Wein zu trinken, außer zu medizinischen Zwecken², wodurch selbst Genuss und Rausch der normativen Kontrolle unterlagen.


Rom


Rom überführte diesen Zugriff in ein institutionell abgesichertes System. Die sumptuariae leges regelten den Aufwand bei Gastmählern, Kleidung und Begräbnissen. Besonders streng geschützt wurde der tyrische Purpur, der senatorische und magistratische Würde markierte. Während zahlreiche Luxusvorschriften im Alltag umgangen wurden, blieb die Kontrolle dieses Rangzeichens strikt. Unbefugtes Tragen konnte als Hochverrat gelten und mit dem Tod bestraft werden³. 

Die römischen Zensoren fungierten als Hüter der Sitten, indem sie luxuriösen Lebenswandel öffentlich dokumentierten und moralische Abweichung politisch sichtbar machten⁴. Bereits hier zeigt sich ein strukturelles Muster europäischer Ordnungsgeschichte. Die Regelung des Zeichens erweist sich als durchsetzungsfähiger als die Regulierung des tatsächlichen Aufwandes. Die Ordnung schützt weniger den Maßstab als die Hierarchie, die sich im Symbol verdichtet.


II. Mittelalter

Ständeordnung, Jagdrecht und soziale Abgrenzung


Im europäischen Mittelalter ist die sumptuarische Ordnung untrennbar mit der Ständeordnung verbunden, die das gesellschaftliche Gefüge rechtlich, wirtschaftlich und symbolisch strukturierte. Der Adel, der Klerus und die übrige Bevölkerung waren nicht nur sozial unterschieden, sondern durch ein komplexes Geflecht aus Rechten, Pflichten und Privilegien voneinander abgegrenzt. Diese Ordnung beruhte nicht allein auf Besitz oder Macht, sondern auf der dauerhaften Sichtbarkeit des Ranges im Alltag.

Mit der Ausweitung der Geldwirtschaft, dem wachsenden Wohlstand der Städte und zunehmender sozialer Mobilität geriet diese Ordnung unter Druck. Kaufleute, Handwerker und städtische Eliten konnten sich Lebensformen leisten, die bislang dem Adel vorbehalten gewesen waren. Gerade deshalb entstand ein gesteigertes Bedürfnis, den eigenen Rang nicht nur rechtlich zu behaupten, sondern auch äußerlich zu fixieren. Kleidung, Pelze, Stoffe und Farben wurden rechtlich zugewiesen, um soziale Differenzen dauerhaft kenntlich zu halten.

Ein besonders aufschlussreiches Feld dieser Ordnung bildet das Jagdrecht, weil es Herrschaft, Nahrung und symbolische Überlegenheit miteinander verbindet. In England schuf das Forest Law einen eigenen Rechtsraum, in dem Wild (venison) und Vegetation (vert) der königlichen Verfügung unterstanden⁵. Diese klassische Formel markiert, dass es hierbei nicht um Ressourcenschutz, sondern um Rangschutz ging. Das Hochwild war kein allgemeines Gut, sondern Bestandteil königlicher und adliger Würde. Wer keinen Rang besaß, durfte weder jagen noch selbstverständlich an entsprechender Nahrung teilhaben⁶. 

Diese Struktur findet sich in ähnlicher Form in weiten Teilen Europas. Die Ordnung der Jagd regelte, wer Hirsch, Wildschwein oder Reh erlegen durfte und damit, wer bestimmte Speisen öffentlich konsumieren konnte. Die Ernährung wurde so zu einem sichtbaren Ausdruck sozialer Zugehörigkeit. Die Ordnung der Beute war ein integraler Bestandteil der gesellschaftlichen Ordnung.


III. Italienische Stadtstaaten

Gesetz, Mode und fiskalische Ordnung


In den italienischen Stadtstaaten der Renaissance nahm die sumptuarische Gesetzgebung eine eigenständige Stellung ein, weil sie weniger der Sicherung einer überkommenen Ständeordnung als der Regulierung urbaner Distinktion diente. Die leggi suntuarie entstanden in einem Umfeld wirtschaftlicher Dynamik, dichter Elitenkonkurrenz und raschen Modewechsels. Die soziale Ungleichheit wurde hier nicht primär durch die Herkunft, sondern durch die Sichtbarkeit im städtischen Raum markiert.

Die Gesetze reagierten auf Moden, die innerhalb der städtischen Oberschichten als Mittel sozialer Abgrenzung dienten. Die Regelungen richteten sich gegen tiefe Ausschnitte, übermäßigen Pelzbesatz und luxuriöse Accessoires wie die zibellini, Zobelfelle mit kunstvoll gearbeiteten Köpfen und Füßen aus Edelmetall oder Edelsteinen, die von den Frauen als tragbare Statusobjekte genutzt wurden⁷. 

Zeitgenössische Beobachter beschrieben diese Gesetze als häufig neu erlassen und meist nur begrenzt beachtet⁸. Diese Wiederholung verweist auf einen strukturellen Konflikt zwischen normativer Ordnung und sozialer Praxis. Besonders deutlich wird dies in Florenz. Die Gesetze von 1415 begrenzten den tragbaren Luxus, ermöglichten jedoch Ausnahmen gegen eine jährliche Zahlung von 50 Florin⁹. Die moralische Ordnung, die soziale Distinktion und die staatlichen Einnahmen bildeten hier ein geschlossenes System administrierter Ungleichheit.


IV. Frankreich

Montaigne, Versailles und die Logik des Begehrens


In Frankreich setzt bereits im 16. Jahrhundert eine reflektierte Auseinandersetzung mit den sumptuarischen Gesetzen ein, die weniger juristisch als anthropologisch argumentiert. Während andere europäische Gemeinwesen weiterhin versuchten, die soziale Ungleichheit durch detaillierte Vorschriften zu stabilisieren, richtet sich der französische Diskurs früh auf die Wirkungsweise solcher Regelungen selbst. Michel de Montaigne formuliert in seinem Essay über die sumptuarischen Gesetze eine Beobachtung, die den sozialen Mechanismus dieser Normen mit bemerkenswerter Klarheit freilegt. Er richtet den Blick nicht auf ihre Durchsetzung, sondern auf ihre unbeabsichtigten Effekte:

„Die Art und Weise, in der unsere Gesetze versuchen, müßige und eitle Ausgaben für Speisen und Kleidung zu regeln, scheint dem angestrebten Zweck geradezu entgegenzulaufen. Denn anzuordnen, dass nur Fürsten Seezunge essen, Samt oder Goldborten tragen dürfen, und dies dem Volk zu untersagen, was ist das anderes, als diesen Dingen einen noch höheren Wert zuzuschreiben und jedermann erst recht danach verlangen zu lassen, sie zu essen und zu tragen?“¹⁰

Montaigne beschreibt hier keinen moralischen Fehltritt einzelner Akteure, sondern einen strukturellen Effekt rechtlicher Exklusivität. Das Verbot wirkt nicht begrenzend, sondern aufwertend. Indem der Gesetzgeber bestimmte Güter exklusiv reserviert, steigert er deren symbolischen Rang und verstärkt das Begehren gerade jener Gruppen, die ausgeschlossen werden sollen. Die Ordnung erzeugt damit genau jene soziale Spannung, die sie eigentlich begrenzen will.

Diese Einsicht gewinnt zusätzliche Bedeutung im Lichte der späteren französischen Entwicklung. Mit dem Ausbau von Versailles unter Ludwig XIV. verschiebt sich die Regulierung sozialer Ungleichheit zunehmend vom Gesetz zum Hofprotokoll. Die Kleidung, das Auftreten, der Zugang und die Nähe zum Herrscher werden nicht mehr primär rechtlich fixiert, sondern zeremoniell organisiert. Die soziale Distanz wird nicht aufgehoben, sondern kulturell verfeinert und ritualisiert. Der persönliche Rang entsteht durch die Sichtbarkeit im Hofgefüge, nicht mehr allein durch rechtlich garantierte Zeichen. 

Versailles fungiert dabei nicht nur als Residenz, sondern als ordnungsstiftendes Zentrum mit gesamteuropäischer Ausstrahlung. Der Hof setzt Maßstäbe für Kleidung, Stil und Verhalten, ohne diese in Form von Verboten zu kodifizieren. Wer sich den Normen nicht anpasst, wird nicht bestraft, sondern ausgeschlossen. Die Sanktion ist sozial, nicht juristisch. Frankreich entwickelt damit einen Ordnungstypus, der auf Nachahmung statt Zwang beruht und der Montaignes frühe Beobachtung rückblickend bestätigt. Nicht das Verbot stabilisiert die Ordnung, sondern die kontrollierte Verteilung von Sichtbarkeit.


V. England

Soziale Ungleichheit als Gesetzesgegenstand


England nimmt innerhalb Europas eine besondere Stellung ein, weil die soziale Ungleichheit hier früh, systematisch und über lange Zeiträume hinweg rechtlich sichtbar gemacht wurde. Bereits im 14. Jahrhundert reagierte die Krone auf die tiefgreifenden sozialen Verschiebungen, die durch Bevölkerungsverluste, steigende Löhne und eine wachsende Mobilität ausgelöst worden waren. Kleidung, Nahrung und Lebensführung wurden zu zentralen Feldern staatlicher Ordnungspolitik.

Den Ausgangspunkt bildet das Statute Concerning Diet and Apparel von 1363, erlassen unter Eduard III. Dieses Gesetz verbindet erstmals in geschlossener Form Vorschriften zu Kleidung und Ernährung und macht deutlich, dass soziale Ordnung nicht nur getragen, sondern auch gegessen werden sollte. Der Statut legt detailliert fest, welche Stoffe, Pelze und Verzierungen den einzelnen Ständen erlaubt sind, und ordnet zugleich, welche Speisen und Fleischsorten als standesgemäß gelten. Die Nahrung erscheint hier nicht als private Angelegenheit, sondern als öffentlich lesbarer Rangindikator.

Der Gesetzgeber begründet diese Eingriffe mit der Sorge vor „übermäßigen und unnützen Ausgaben“, die nicht nur die soziale Ordnung verwischten, sondern auch wirtschaftliche Schäden verursachten. Wer über seinem Stand speise oder sich kleide, gefährde nach dieser Logik nicht nur die Hierarchie, sondern auch die Stabilität des Gemeinwesens. Kleidung und Ernährung werden damit zu Medien politischer Lesbarkeit.

Diese Verbindung von äußerer Erscheinung und sozialem Rang wird in der Tudorzeit weiter ausgebaut. Die englischen Sumptuargesetze des 15. und 16. Jahrhunderts regeln Farben, Stoffe, Pelze, Besätze und teilweise sogar die Herkunft von Textilien. Der Anspruch wird offen formuliert. Die Unterschiede der Stände sollen im Alltag erkennbar bleiben, insbesondere am Hof, der als normativer Maßstab gesellschaftlicher Ordnung fungiert. Die elisabethanischen Statuten sprechen ausdrücklich davon, dass

„there may be a difference of estates known by their apparel after the commendable custom in times past“¹³.

Neben der Kleidung bleibt auch der Bereich der Nahrung rechtlich strukturiert. Bestimmte Fleischsorten und aufwendige Mahlzeiten gelten als standesabhängig, weil sie öffentlich den Rang anzeigen und zugleich ökonomische Ressourcen binden. Diese Logik knüpft an ältere jagdrechtliche Ordnungen an, in denen der Zugang zu Hochwild und damit zu prestigeträchtigen Speisen an Herrschaft und Rang gebunden war. In England bleibt diese Verbindung besonders ausgeprägt.

Einen Höhepunkt erreicht diese Argumentation im Statut von Greenwich vom 15. Juni 1574. Das Gesetz entfaltet eine geschlossene staatsökonomische Begründung. Es spricht vom „excess of apparel“ und von der „superfluity of unnecessary foreign wares“, durch die Gelder und Schätze des Reiches ins Ausland abflössen. Zugleich beklagt es die „wasting and undoing of a great number of young gentlemen“, die durch „show of apparel“ gesellschaftliche Anerkennung erzwingen wollten, sich verschuldeten und dadurch ihre politische und soziale Verlässlichkeit einbüßten¹⁴. Der Konsum erscheint hier als sicherheitsrelevante Größe. 

Gerade in dieser Dichte zeigt sich jedoch auch die Grenze des englischen Modells. Je präziser die Vorschriften werden, desto deutlicher wird, dass sie einer sozialen Dynamik hinterherlaufen, die durch Handel, Mode und Wohlstand angetrieben ist. Die Ordnung wird immer detaillierter formuliert, während ihre Durchsetzung selektiv bleibt.


VI. Neuzeit

Politische Ökonomie und die Frage staatlicher Zuständigkeit


Mit dem Aufkommen der politischen Ökonomie im 18. Jahrhundert verändert sich der Blick auf die sumptuarischen Gesetze grundlegend. Die Debatte richtet sich nun weniger auf die moralische Angemessenheit oder die soziale Disziplinierung als auf die Zuständigkeit staatlicher Herrschaft. Adam Smith formuliert in diesem Zusammenhang eine Kritik, die den traditionellen Zugriff des Staates auf private Konsumentscheidungen systematisch infrage stellt.

Smith argumentiert, dass die Regierungen weder über die notwendige Kenntnis noch über die legitime Autorität verfügen, um die Haushaltsführung einzelner Bürger zu überwachen. Der Versuch, deren Ausgaben zu begrenzen oder ihre Lebensführung zu regulieren, überschreite den sachlichen Aufgabenbereich politischer Herrschaft und beruhe auf einer Selbstüberschätzung staatlicher Steuerungsfähigkeit. Seine Formulierung ist bewusst scharf:

„Es ist die höchste Ungehörigkeit und Anmaßung von Königen und Ministern, vorzugeben, über die Haushaltsführung privater Menschen wachen zu müssen und ihre Ausgaben zu beschränken. […] Wenn ihre eigene Verschwendung den Staat nicht ruiniert, dann wird es die ihrer Untertanen niemals tun.“¹⁵

Mit dieser Argumentation verschiebt Smith die Debatte auf eine ordnungspolitische Ebene. Die sumptuarischen Gesetze erscheinen nun nicht mehr als schlecht durchgesetzte Moralnormen, sondern als Ausdruck eines kategorialen Fehlgriffs. Der Staat greift in einen Bereich ein, der weder für die Sicherung des Gemeinwesens erforderlich noch für eine stabile Rechtsordnung geeignet ist. Private Konsumentscheidungen werden nicht verteidigt, weil sie maßvoll wären, sondern weil sie außerhalb legitimer staatlicher Zuständigkeit liegen. 

In dieser Perspektive verliert das klassische Sumptuarrecht seine theoretische Grundlage. Es widerspricht der entstehenden Vorstellung einer Ordnung, in der die staatliche Autorität durch Rechtssicherheit, Eigentumsschutz und allgemeine Regeln legitimiert wird, nicht durch die Beaufsichtigung sozialer Praxis im Alltag.


Schluss

Vom sozialen zum funktionalen Rang


Die eigentliche Zäsur in der Geschichte der sumptuarischen Gesetze vollzieht sich mit der bürgerlichen Revolution und der damit verbundenen Neubestimmung politischer Legitimität. Mit der rechtlichen Aufwertung des Individuums, der Durchsetzung von Bürgerrechten, der Gleichheit vor dem Gesetz und dem Schutz des Eigentums verlagert sich der Ort sozialer Ordnung grundlegend. Gesellschaftliche Unterschiede bleiben bestehen, doch sie verlieren ihren Anspruch auf rechtliche Fixierung durch sichtbar vorgeschriebene Rangzeichen. Kleidung, Nahrung und Jagd eignen sich nicht länger als Träger politisch garantierter Hierarchie.

In diesem Prozess löst sich der Rang schrittweise von seiner verfassungsrechtlichen Funktion. Er bleibt eine soziale Realität, wird jedoch nicht mehr als eigenständige Ordnungskategorie des Rechts behandelt. Die politische Gemeinschaft definiert sich fortan über allgemeine Rechtsverhältnisse, die unabhängig von Herkunft, Stand oder äußerer Repräsentation Geltung beanspruchen. Legitimität entsteht nicht mehr aus der Sichtbarkeit sozialer Unterschiede, sondern aus der Verlässlichkeit eines abstrakten Rechts, das für alle bindend ist.

Damit verlieren die sumptuarischen Gesetze ihre Grundlage. Sie werden nicht deshalb obsolet, weil soziale Ungleichheit verschwindet, sondern weil der Staat nicht mehr für ihre rechtliche Sichtbarmachung zuständig ist. Die Ordnung des Gemeinwesens beruht nun auf allgemeinen Regeln, nicht auf symbolischer Differenzierung im Alltag. Der Rang existiert weiterhin, jedoch in funktionaler Form, etwa in Militär, Verwaltung oder Organisationen, wo er Aufgaben, Verantwortungsbereiche und Entscheidungsbefugnisse ordnet, nicht aber die soziale Herkunft.

Die Geschichte der sumptuarischen Gesetze markiert damit einen grundlegenden Wandel europäischer Ordnungsvorstellungen. Sie zeigt den Übergang von einer Gesellschaft, in der die Ungleichheit rechtlich sichtbar gemacht werden musste, zu einer Ordnung, in der das Recht abstrakt, allgemein und entpersonalisiert wirkt. Die sichtbare Hierarchie verliert ihre politische Funktion, ohne aus dem sozialen Leben zu verschwinden. Gerade in dieser Entkopplung von Rang und Recht liegt der ordnungsgeschichtliche Kern der bürgerlichen Revolution.


Glossar


  • Funktionaler Rang
    Hierarchische Stellung, die sich aus Aufgaben, Verantwortung und Zuständigkeit ergibt, etwa in Militär, Verwaltung oder Organisationen. Funktionaler Rang ist nicht an soziale Herkunft gebunden und besitzt keine eigenständige verfassungsrechtliche Bedeutung.

  • Hofprotokoll
    Zeremonielle Ordnung von Zugang, Auftreten, Kleidung und Verhalten an fürstlichen Höfen. Das Hofprotokoll regulierte Rang und Nähe zur Macht nicht primär rechtlich, sondern kulturell und wirkte durch Nachahmung und soziale Sanktion.

  • Jagtrecht (Hochwild / Niederwild)
    Rechtliche Regelung des Zugangs zur Jagd und zur Nutzung von Wild. Hochwild war in vielen europäischen Gesellschaften ein Herrschaftsprivileg und Teil symbolischer Rangordnung; Jagdrechte bestimmten damit auch die soziale Ordnung der Ernährung.

  • Rang
    Soziale Position innerhalb einer Ordnung, die mit bestimmten Rechten, Pflichten und Formen öffentlicher Sichtbarkeit verbunden ist. In vormodernen Gesellschaften war Rang häufig rechtlich abgesichert; in modernen Ordnungen besteht er fort, verliert jedoch seine verfassungsrechtliche Funktion.

  • Soziale Distinktion
    Praxis der Abgrenzung durch sichtbare Unterschiede in Kleidung, Konsum oder Lebensstil. In städtischen Gesellschaften der Renaissance gewann soziale Distinktion an Bedeutung, weil Herkunft weniger eindeutig war als Sichtbarkeit.

  • Soziale Sichtbarkeit
    Öffentliche Erkennbarkeit sozialer Zugehörigkeit durch Kleidung, Nahrung, Lebensführung oder Zugang zu bestimmten Räumen. In vormodernen Gesellschaften war soziale Sichtbarkeit ein zentrales Mittel politischer Ordnung.

  • Ständeordnung
    Rechtlich und sozial strukturierte Gliederung der Gesellschaft in klar abgegrenzte Gruppen mit unterschiedlichem Status, unterschiedlichen Privilegien und spezifischen Lebensformen. Die Ständeordnung beruhte auf dauerhafter Sichtbarkeit sozialer Differenz im Alltag. Diese Sichtbarkeit wurde unter anderem durch rechtlich oder konventionell zugeordnete Farben, Stoffe und Materialien erzeugt. Typische Ausprägungen umfassten:
    Klerus: schlichte Stoffe wie Wolle oder Leinen; dunkle oder gedämpfte Farben; geistliche Amtsgewänder als Rangzeichen,
    Adel: Seide, Samt, Brokat, Pelze; leuchtende Farben; exklusive Farbstoffe wie Purpur oder Karmesin; Metallbesatz,
    Bürgertum: hochwertige, aber begrenzte Stoffe wie feines Tuch; kontrollierter Farbeinsatz; Ausschluss von Pelz, Gold und exklusiven Farbstoffen,
    Bauernstand: grobe Wolle, Leinen; naturbelassene oder dunkle Farben; Verbot auffälliger Stoffe und Verzierungen,
    Unfreie und Randgruppen: stark eingeschränkter Zugang zu Farben, Stoffen und repräsentativer Kleidung; teils bewusst stigmatisierende Vorgaben.

  • Sumptuarische Gesetze
    Rechtliche Regelungen, die Konsum, Kleidung, Ernährung oder repräsentativen Aufwand beschränken, um soziale Unterschiede sichtbar zu ordnen und politische oder moralische Stabilität zu sichern. Ihr Zweck lag weniger in ökonomischer Steuerung als in der rechtlichen Fixierung sozialer Hierarchie.


Fußnotenverzeichnis


¹ Diodor von Sizilien, Bibliotheke, Buch XII, Kap. 21; Demosthenes, Gegen Timokrates 139–143; vgl. Hugh Chisholm (Hg.), „Zaleucus“, Encyclopaedia Britannica, 11. Aufl., 1911.

² Hugh Chisholm (Hg.), „Zaleucus“, Encyclopaedia Britannica, 1911; Alison Austin, Dyeing in the Ancient World, 2000.

³ Codex Theodosianus 14.10.2–3; Susan Whitfield, Life Along the Silk Road, University of California Press 1999.

Andrew Lintott, „Electoral Bribery in the Roman Republic“, Journal of Roman Studies 80 (1990), S. 1–7.

William Blackstone, Commentaries on the Laws of England, Book II; vgl. auch John Manwood, A Treatise of the Laws of the Forests, 1598.

Françoise Piponnier / Perrine Mane, Dress in the Middle Ages, Yale University Press 1997, S. 114–141.

Maria Giuseppina Muzzarelli, Guardaroba medievale: Vesti e società dal XIII al XVI secolo, Bologna 1999.

David Jacoby, „Silk Economics and Cross-Cultural Artistic Interaction“, Dumbarton Oaks Papers 58 (2004), S. 197–240.

Florentinische Sumptuargesetze von 1415; vgl. Renato Legarini, „Le leggi suntuarie a Siena“, Accademia dei Rozzi 2014.

¹⁰ Michel de Montaigne, Essais, Buch I, Kapitel 43: „Des lois somptuaires“.

¹¹ Norbert Elias, Die höfische Gesellschaft, Frankfurt am Main 1969; vgl. zeitgenössische Hofordnungen Ludwigs XIV.

¹² Statute Concerning Diet and Apparel (1363), 37 Edw. III; vgl. Statutes of the Realm, Vol. I.

¹³ „Elizabethan Sumptuary Statutes“, elizabethan.org; 16 Eliz. I.

¹⁴ Statute of Greenwich, 15 June 1574, 16 Eliz. I; abgedruckt in Statutes of the Realm, Vol. IV.  

¹⁵ Adam Smith, An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations, Book II, Chapter III.