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Die soziale Basis der Einkommensteuer

Wer trägt den Steuerstaat?

Zur Konzentration der Steuerlast in Deutschland


Zur Konzentration der Steuerlast in Deutschland | Dr. Wrede & Partner

Die deutsche Steuerdebatte dreht sich häufig um die Frage, wer stärker belastet und wer entlastet werden soll. Dabei gehören zwei Befunde zusammen: Die breite Mitte spürt die wachsende Gesamtlast aus Steuern, Sozialabgaben, Verbrauchspreisen und Wohnkosten immer deutlicher, während die oberen Einkommensgruppen einen überproportional großen Teil des Lohn- und Einkommensteueraufkommens tragen.

Die Steuerpolitik muss deshalb die soziale Entlastung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemeinsam betrachten. Die Einkommensteuer setzt an der persönlichen Leistungsfähigkeit an, wirkt aber zugleich auf die Bereitschaft der Steuerpflichtigen zurück, beruflich aufzusteigen, am Standort zu bleiben und Kapital produktiv einzusetzen. 

Für den Mittelstand ist dieser Zusammenhang besonders kritisch, weil hohe steuerliche Einkünfte hier häufig aus unternehmerischer Verantwortung für gebundenes Kapital, betriebliche Risiken und künftige Ertragskraft entstehen. Die Besteuerung dieser Einkünfte mindert den Gewinnanteil, der im Betrieb verbleiben und dort Eigenkapital bilden kann. Damit beeinflusst sie unmittelbar die finanzielle Substanz, die Beschäftigungsstabilität und die langfristige Entwicklungsfähigkeit der Unternehmen.


I. Konzentration der Einkommenssteuerlast

Statistische Verteilung


Nach der Datensammlung zur Steuerpolitik 2025 des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) tragen die oberen zehn Prozent der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen rund 56,3 Prozent des gesamten Lohn- und Einkommenssteueraufkommens. Auf das obere eine Prozent entfallen 23,6 Prozent, während die oberen fünf Prozent bereits 43,6 Prozent tragen. Die untere Hälfte der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen trägt dagegen 6,5 Prozent des Aufkommens. Diese Anteile beziehen sich auf Steuerpflichtige im steuerstatistischen Sinn.

Perzentil (Gruppe) Einkünfte (GdE) ab Anteil am Steueraufkommen
Top 1 % (Spitzenverdiener) 290.640 € 23,6 %
Top 5 % (Oberkante Mittelstand) 144.932 € 43,6 % (kumuliert)
Top 10 % (Gehobene Einkommen) 107.688 € 56,3 % (kumuliert)
Obere 25 % (Qualifizierte Mitte) 66.550 € 77,3 % (kumuliert)
Obere 50 % (Erwerbstätige Mitte) 39.456 € 93,5 % (kumuliert)
Untere 50 % (Geringverdiener/Teilzeit) bis 39.456 € 6,5 %

Für die Einordnung ist die Bezugsgröße entscheidend. Das Bundesministerium der Finanzen verwendet den Gesamtbetrag der Einkünfte, der nach Abzug der Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben ermittelt wird und sich deshalb sowohl vom Bruttogehalt als auch vom zu versteuernden Einkommen unterscheidet. Die Zahlen folgen somit der Systematik des Einkommensteuerrechts und sollten entsprechend gelesen werden. 

Ebenso wichtig ist die statistische Einheit. Die Prozentangaben beziehen sich auf Steuerpflichtige im steuerstatistischen Sinn und damit auf veranlagte Einheiten, nicht auf einzelne Personen. Zusammen veranlagte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner werden gemeinsam als ein Steuerpflichtiger erfasst. Maßgeblich ist bei ihnen der gemeinsame Gesamtbetrag der Einkünfte. Die rechnerische Halbierung im Splittingtarif dient der Steuerberechnung, ordnet das Paar aber nicht statistisch zwei getrennten Einkommensgruppen zu. Die Tabelle beschreibt daher die Verteilung nach steuerlichen Einheiten, nicht nach Köpfen.


II. Die Progression als Konstruktionsprinzip

Leistungsfähigkeit und Belastungsgrenze


Die Einkommensteuer ist in Deutschland stark progressiv konstruiert. Wer hohe Einkünfte erzielt, trägt absolut und relativ einen überproportionalen Anteil am Steueraufkommen. Diese Wirkung entspricht der Konstruktion des Systems, weil der Staat einen großen Teil seines Einkommensteueraufkommens dort abschöpft, wo die steuerliche Leistungsfähigkeit am höchsten angesetzt wird.

Für die steuerpolitische Debatte ist dieser Befund wesentlich, weil er verbreitete Vereinfachungen korrigiert. Wohlhabende Steuerpflichtige entziehen sich der Finanzierung des Staates keineswegs grundsätzlich, denn sie tragen einen erheblichen Teil des Einkommensteueraufkommens. Zugleich trägt die breite Mitte eine erhebliche Gesamtlast, weil sie neben der Einkommensteuer durch Sozialabgaben, Verbrauchsteuern, Energiepreise und Wohnkosten beansprucht wird. Beide Befunde gehören zusammen, weil die Einkommensteuerlast stark konzentriert ist, während die allgemeine Abgabenlast weit in die Mitte hineinreicht. 

Die Zahlen zeigen damit eine doppelte Wirklichkeit: Die obere Hälfte der steuerlich erfassten Einheiten trägt nahezu das gesamte Einkommensteueraufkommen, doch dies bildet nur einen Teil der gesamten Belastungsordnung ab, da die Massensteuern und Sozialabgaben die Mitte deutlich stärker treffen.


III. Die Grenzen der Aussagekraft

Der fiskalische Gesamtzusammenhang


Die Daten erfassen die Lohn- und Einkommensteuer. Andere Belastungen, zu denen insbesondere Umsatzsteuer, Energiesteuern, Sozialabgaben, Grundsteuer und Grunderwerbsteuer gehören, bleiben außerhalb dieser Betrachtung, obwohl sie das verfügbare Einkommen vieler Haushalte erheblich berühren. Gerade die Umsatzsteuer belastet niedrige und mittlere Einkommen spürbar, weil diese Haushalte einen größeren Teil ihres Einkommens konsumieren und deshalb einen höheren Anteil ihres Einkommens der Mehrwertsteuer unterwerfen müssen.  

Auch die Sozialbeiträge sind für die Interpretation wesentlich, weil die deutsche Arbeitsbelastung aus dem Zusammenwirken von Einkommensteuer, Arbeitnehmeranteilen, Arbeitgeberanteilen, Verbrauchsteuern und regulierten Kosten entsteht. Die Daten belegen daher die starke Rolle hoher Einkommen für das Einkommensteueraufkommen, während sie die gesamte Lastenarchitektur des Steuer- und Abgabenstaates nur teilweise erfassen. 

Hinzu kommt ein statistischer Punkt, der für die Auslegung der Zahlen besonders wichtig ist. Zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner werden als ein Steuerpflichtiger gezählt. Die Statistik folgt damit der Logik der Veranlagung und nicht einer reinen Kopfzählung. Ein gemeinsam veranlagter Haushalt kann aus zwei Personen bestehen und geht dennoch nur einmal in die Verteilung ein. Diese Zählweise gehört zur methodischen Einordnung, wenn aus den Zahlen politische Schlüsse gezogen werden.


IV. Die fiskalische Rolle hoher Einkommen


Die Daten zeigen die fiskalische Abhängigkeit des Steuerstaates von einer begrenzten Gruppe leistungsstarker Steuerpflichtiger. Daraus ergibt sich eine politische und ökonomische Risikolage. Wenn hohe Einkünfte erodieren, weil Leistungsträger abwandern, Investitionen ausbleiben oder Standorte verlagert werden, sinkt das Aufkommen des Staates überproportional.

Für den Mittelstand ist dieser Befund besonders relevant. Viele Inhaber, Freiberufler, leitende Angestellte, Fachkräfte und wachstumsstarke Unternehmer befinden sich statistisch in jenen Gruppen, die einen großen Teil der Einkommensteuer tragen. Der Steuerstaat lebt daher von einer produktiven Schicht, die Betriebe führt, Risiken übernimmt, Beschäftigung organisiert, Kapital bindet und den öffentlichen Haushalt in erheblichem Umfang finanziert.

Damit erhalten die Zahlen eine ordnungspolitische Bedeutung: Ein Staat, der seine Einnahmen so stark aus der Spitze zieht, muss deren Leistungsfähigkeit sichern, um nicht langfristig seine eigene Basis zu untergraben. 


V. Der Mittelstand als Steuerbasis

Einkommen als Motor für Investitionen


Die Debatte über hohe Einkommen wird in Deutschland häufig auf eine kleine Gruppe besonders sichtbarer Spitzenverdiener verengt. Diese Sicht greift zu kurz, weil zu den oberen Einkommensgruppen auch viele Unternehmer des Mittelstandes gehören, deren Einkommen aus betrieblicher Verantwortung, gebundenem Kapital und wiederkehrenden Investitionsentscheidungen hervorgeht.

Gerade bei inhabergeführten Unternehmen ist das steuerlich sichtbare Einkommen oft eng mit der Zukunftsfähigkeit des Betriebs verbunden. Was in der Steuerstatistik als hohe Leistungsfähigkeit erscheint, entsteht in der ökonomischen Wirklichkeit vielfach aus unternehmerischem Risiko, aus Vorleistungen für künftige Erträge und aus persönlicher Haftung.

Wenn der Staat dieses Einkommen vorrangig als verfügbare Finanzierungsmasse behandelt, geraten Investitionen, Eigenkapitalbildung und Standortbindung unter Druck. 

Die Einkommensteuer entscheidet daher über die Verteilung laufender Staatslasten und zugleich über die Bedingungen, unter denen Leistung entsteht, Betriebe wachsen, Fachkräfte gebunden und neue Investitionen gewagt werden. Eine Steuerordnung, die diese Zusammenhänge vernachlässigt, schwächt diejenigen Kräfte, aus denen sie morgen ihre Einnahmen beziehen will.


VI. Die steuerpolitische Konsequenz

Steurliche Entlastung und Standortsicherung


Für die Steuerpolitik ergibt sich aus dieser Lastverteilung eine nüchterne Konsequenz. Entscheidend ist, ob eine so hohe Konzentration des Einkommensteueraufkommens dauerhaft mit der Bereitschaft vereinbar bleibt, zu investieren, aufzusteigen und wirtschaftliche Bindung an den Standort Deutschland zu halten.

Die Entlastung der arbeitenden Mitte und die Erhaltung der produktiven Substanz gehören deshalb fiskalisch zusammen. Wer die Steuerbasis sichern will, muss die Bedingungen schützen, unter denen Einkommen erwirtschaftet, Unternehmen geführt und die Wertschöpfung aufgebaut wird. 

Die Einkommensteuer wird damit zu einem Maßstab ordnungspolitischer Vernunft. Ein Staat, der von wirtschaftlicher Leistung lebt und diese Leistung zugleich immer stärker besteuert, darf die Entstehungsbedingungen seiner eigenen Einnahmen nicht beschädigen.


Glossar


  • Bruttogehalt
    Vertraglich vereinbarter Arbeitslohn vor Abzug von Lohnsteuer und Sozialbeiträgen. Für die hier verwendete Steuerstatistik ist dieser Begriff nur als Abgrenzung wichtig, weil die BMF-Daten nicht das Bruttogehalt, sondern den Gesamtbetrag der Einkünfte ausweisen.
  • Einkommensteuer
    Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen. Sie umfasst mehrere Einkunftsarten, darunter Arbeitslohn, selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, Vermietung und Kapitalvermögen.
  • Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE)
    Steuerliche Bezugsgröße, die nach Abzug von Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben entsteht. Sie liegt systematisch zwischen den Einnahmen und dem zu versteuernden Einkommen und ist die maßgebliche Größe der im Beitrag verwendeten BMF-Verteilung.
  • Lohnsteuer
    Erhebungsform der Einkommensteuer auf Arbeitslohn. Der Arbeitgeber behält sie ein und führt sie an den Staat ab; steuerlich bleibt sie Teil der Einkommensteuer.
  • Progression
    Tarifstruktur der Einkommensteuer, bei der der Grenzsteuersatz mit steigendem zu versteuerndem Einkommen zunimmt. Im Grundtarif 2025 bleibt das zu versteuernde Einkommen bis 12.096 Euro durch den Grundfreibetrag steuerfrei. In der ersten Progressionszone von 12.097 Euro bis 17.443 Euro steigt der Grenzsteuersatz von 14 Prozent auf rund 23,97 Prozent. In der zweiten Progressionszone von 17.444 Euro bis 68.480 Euro steigt er von rund 23,97 Prozent auf 42 Prozent. Von 68.481 Euro bis 277.825 Euro gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent; ab 277.826 Euro greift der erhöhte Spitzensteuersatz von 45 Prozent. Bei zusammen veranlagten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern gilt der Splittingtarif. Dabei wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen rechnerisch halbiert, nach dem Grundtarif besteuert und die errechnete Steuer anschließend verdoppelt. Dadurch verdoppeln sich die Tarifgrenzen des Grundtarifs im Splittingtarif im Wesentlichen. Zusammen veranlagte Ehegatten erscheinen in der Einkommensteuerstatistik als ein Steuerpflichtiger; ihre gemeinsamen Einkünfte werden daher einer Einkommensgruppe zugeordnet.
  • Steuerpflichtiger
    Statistische Einheit der Einkommensteuerverteilung. Zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner werden als ein Steuerpflichtiger gezählt, weshalb die Zahl der Steuerpflichtigen nicht mit der Zahl einzelner Personen gleichzusetzen ist.
  • Zu versteuerndes Einkommen
    Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Es entsteht erst nach weiteren steuerlichen Abzügen vom Gesamtbetrag der Einkünfte und bestimmt, welcher Tarifabschnitt des Einkommensteuertarifs greift.

Kommentiertes Quellenverzeichnis


  • Beznoska, Martin; Hentze, Tobias: Die Verteilung der Steuer- und Abgabenlast. Wirtschaftsdienst.
    Der Beitrag ist hilfreich, weil er die Belastung nicht isoliert nach einzelnen Steuern betrachtet, sondern die kombinierte Wirkung von Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und Sozialbeiträgen untersucht. Dadurch liefert er eine gute Grundlage für die Aussage, dass die Mitte nicht allein über die Einkommensteuer, sondern über die gesamte Abgabenarchitektur belastet wird.
  • Bundesministerium der Finanzen: Datensammlung zur Steuerpolitik 2025. Berlin 2025.
    Die zentrale Datengrundlage des Beitrags. Die Broschüre enthält die Angaben zur Verteilung des Lohn- und Einkommensteueraufkommens nach Einkommensgruppen. Für den Text ist sie besonders wichtig, weil sie die Kernaussage stützt, dass die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen rund 56 Prozent des Lohn- und Einkommensteueraufkommens tragen.
  • Bundeszentrale für politische Bildung: Einkommensteueranteile. Bonn.
    Die Darstellung bereitet die Verteilung des Einkommensteueraufkommens verständlich auf und eignet sich als ergänzende Quelle für Leser, die eine niedrigschwellige statistische Einordnung suchen. Sie zeigt für frühere Datenstände ebenfalls, dass die oberen zehn Prozent einen deutlich überproportionalen Anteil am Einkommensteueraufkommen tragen.
  • Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: Die Verteilung der Steuerlast in Deutschland. Berlin.
    Die Analyse erweitert den Blick auf die gesamte Steuerlast und zeigt, dass sich die Verteilungswirkung einzelner Steuerarten deutlich unterscheidet. Besonders nützlich ist der Vergleich zwischen Einkommensteuer und Mehrwertsteuer, weil er die im Beitrag vorgenommene Unterscheidung zwischen konzentrierter Einkommensteuerlast und breiter Konsumbelastung stützt.
  • Institut der deutschen Wirtschaft: Die Steuerlastverteilung der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags. Köln.
    Die Analyse ist für die historische und wirtschaftspolitische Einordnung geeignet. Sie zeigt, dass die oberen zehn Prozent über längere Zeiträume einen sehr hohen Anteil am Einkommensteueraufkommen tragen. Damit stützt sie die These, dass die Konzentration der Einkommensteuerlast kein singulärer Jahresbefund ist.
  • OECD: Taxing Wages 2025, Germany. Paris 2025.
    Die OECD-Quelle ordnet die deutsche Steuer- und Abgabenbelastung international ein. Sie ist für den Beitrag wichtig, weil der Text nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch die Gesamtbelastung aus Einkommensteuer und Sozialbeiträgen anspricht. Deutschland gehört nach dieser Darstellung weiterhin zu den Ländern mit einer besonders hohen Abgabenbelastung auf Arbeit.
  • Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Jahresgutachten 2025/26. Wiesbaden 2025.
    Das Gutachten ist für den ordnungspolitischen Teil des Beitrags relevant, weil es die Rolle der Steuerbelastung für Investitionen, Unternehmensstandorte und wirtschaftliche Dynamik behandelt. Besonders wichtig ist der Hinweis auf die im internationalen Vergleich hohe effektive Steuerbelastung von Unternehmen in Deutschland.
  • Statistisches Bundesamt: Einkommensteuerstatistik 2020/2021, Berechnungsschema. Wiesbaden.
    Das Berechnungsschema zeigt, wie aus unterschiedlichen Einkunftsarten die Summe der Einkünfte und weitere steuerliche Bezugsgrößen entstehen. Die Quelle eignet sich zur Absicherung des Hinweises, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte weder mit dem Bruttogehalt noch mit dem zu versteuernden Einkommen gleichgesetzt werden darf.
  • Statistisches Bundesamt: Lohn- und Einkommensteuer. Themenseite und Tabellen zur Einkommensteuerstatistik. Wiesbaden.
    Die amtliche Statistik liefert die methodische Grundlage zur Lohn- und Einkommensteuer. Sie erklärt, welche Merkmale in der Einkommensteuerstatistik erfasst werden, und ordnet die statistische Aussagekraft der Daten ein. Für den Beitrag ist diese Quelle wichtig, weil sie die steuerstatistische Begrifflichkeit absichert.