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Sitzplatzlogik im öffentlichen Dienst

Der öD im KI-Zeitalter

Zum Strukturwandel der Verwaltungsarbeit


Sitzplatzlogik im öffentlichen Dienst | Dr. Wrede & Partner

I. Stellengebundene Verwaltungsordnung

historische Grundlagen


Die Organisation des öffentlichen Dienstes beruht seit dem 19. Jahrhundert auf der dauerhaften Bindung von Aufgaben an formale Stellen, in denen Zuständigkeit, Arbeitszeit, Laufbahn und Status zu einer stabilen Einheit zusammengeführt werden. Diese stellengebundene Verwaltungsordnung gewährleistete Verlässlichkeit, Planbarkeit und rechtliche Nachvollziehbarkeit in einer Verwaltung, deren Tätigkeit wesentlich durch manuelle Aktenführung, die Bearbeitung standardisierter Vorgänge sowie die wiederholte Anwendung festgelegter Regelwerke geprägt war.

Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung ergab sich dabei aus der personellen Besetzung dieser Stellen. Produktivität war funktional an Präsenz, Verweildauer und Arbeitszeit gekoppelt. Diese Organisationsform strukturierte nicht nur den inneren Betrieb, sondern trug zugleich ein implizites sozialpolitisches Versprechen stabiler Beschäftigung, das den öffentlichen Dienst über lange Zeit kennzeichnete. 

Mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz, die Texte auswertet, Dokumente strukturiert, Regelwerke anwendet und Entscheidungsvarianten vorbereitet, gerät diese Ordnung unter strukturellen Anpassungsdruck, da ein wachsender Anteil der Verwaltungsarbeit technisch skalierbar wird und sich zunehmend prozessual organisieren lässt.


II. Frühe Substitutionseffekte

Routinisierte Verwaltungstätigkeiten


Am frühesten betroffen sind jene Tätigkeitsbündel, die aus wiederkehrenden Textbausteinen, standardisierten Prüfpfaden und formalisierten Dokumentationspflichten bestehen. Diese Tätigkeiten kommen in großer Zahl vor, weil sie den Massenvollzug der Verwaltung tragen und bislang arbeitsintensiv organisiert waren.

Hierzu zählt zunächst die Sachbearbeitung im Leistungsrecht und im Antragswesen, die die Vorprüfung von Unterlagen, die Vollständigkeits- und Plausibilitätskontrolle, die schematisierte Bescheiderstellung sowie die fortlaufende Aktenvermerkung umfasst. Die Entscheidungslogik dieser Tätigkeiten ist explizit regelgebunden und daher in hohem Maße automatisierbar.

Ebenfalls unter Druck steht der Bürgerdienst im Frontoffice, soweit er Terminsteuerung, wissensbasierte Erstberatung, standardisierte Auskünfte zu Verwaltungsleistungen und die Zuordnung von Fällen umfasst. Systeme wie die bundesweite Behördennummer 115 und ihre Chatbot-Piloten sind gezielt auf diese Erstkontakte ausgerichtet und verändern die Funktion des persönlichen Kontakts.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Posteingang, in der Aktenführung und im Dokumentenmanagement, das Klassifikation, Datenextraktion, Verschlagwortung, Fristenkontrolle und Vorgangszuteilung umfasst. Diese Funktionen lassen sich technisch besonders gut abbilden, da sie strukturiert, wiederholbar und datengetrieben sind.

Hinzu tritt die standardisierte Schriftgutproduktion, die Antwortschreiben, Bescheidbegründungen nach festen Mustern, interne Vermerke, Zusammenfassungen und Übersetzungen einschließt. Mehrere Landesverwaltungen setzen hierfür bereits eigene KI-gestützte Assistenzsysteme ein.

Schließlich betrifft der Wandel auch die Klassifikation und Codierung in Fachverfahren, die statistische, fiskalische und aufsichtsrechtliche Funktionen trägt, jedoch im Verwaltungsalltag häufig im Hintergrund bleibt. Die automatisierte Zuordnung von Wirtschaftszweigen oder Fallkategorien ist ein frühes Beispiel für diese Entwicklung. 

Entscheidend ist, dass nicht die Behördenaufgaben verschwinden, sondern jene Stellenanteile schrumpfen, die sich als standardisierte Text- und Prüfarbeit organisieren lassen. Die Substitution setzt daher zuerst in den mittleren Verwaltungslagen ein, in denen die Masse der Vorgänge bewältigt wird.


III. Quantitative Dimension

Automatisierungspotenziale nach Arbeitszeit


Für die arbeitsmarktliche Bewertung ist weniger die Zahl formaler Stellen maßgeblich als der Umfang der Arbeitsstunden, die durch technische Substitution oder funktionale Umordnung tatsächlich berührt werden. Die Verwaltungstätigkeit vollzieht sich in Bündeln unterschiedlicher Aufgaben, von denen sich innerhalb ein und derselben Stelle einzelne Anteile in sehr unterschiedlichem Umfang automatisieren lassen. Internationale Arbeitsmarktstudien gelangen übereinstimmend zu dem Befund, dass mit dem Einsatz generativer KI bis zum Jahr 2030 bis zu dreißig Prozent der Arbeitsstunden in wissensintensiven Organisationen automatisierbar oder in ihrer Ausführung grundlegend veränderbar sind.

Für große Verwaltungen folgt daraus kein proportionaler Personalabbau, sondern eine strukturelle Verschiebung der Zeitverwendung. Verkürzte Durchlaufzeiten, steigende Fallzahlen je Beschäftigten sowie eine sinkende Nachfrage nach rein routinisierter Tätigkeit verändern die innere Arbeitslogik, ohne die institutionelle Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu beeinträchtigen. 

In Deutschland betrifft diese Entwicklung einen öffentlichen Dienst mit rund fünf Millionen Beschäftigten und jährlichen Personalaufwendungen von deutlich über dreihundert Milliarden Euro. Bereits geringe prozentuale Verschiebungen in der Arbeitszeitstruktur entfalten in dieser Größenordnung erhebliche arbeitsmarktliche und fiskalische Wirkung und führen zu einer nachhaltigen Veränderung der inneren Stellenarchitektur.


IV. Rechtsstaatliche Verdichtung

Anspruchsvolle Funktionsprofile bei sinkender Routinearbeit


Mit dem Rückgang routinisierter Tätigkeiten steigt die Bedeutung jener Funktionen, die Verwaltung als rechtsstaatliche Institution absichern. Besonders an Gewicht gewinnt die Fallverantwortung, die dort greift, wo atypische Lebenslagen, unvollständige Beweislagen oder normative Zielkonflikte auftreten.

Zugleich wächst der Bedarf an Qualitätssicherung, Widerspruchsbearbeitung und Rechtskontrolle, weil automatisierte Vorentscheidungen nachvollziehbar, überprüfbar und rechtlich belastbar bleiben müssen. Ergänzt wird dies durch Prozess- und Produktverantwortung in Fachverfahren, die Anforderungen, Datenmodelle, Schnittstellen, Protokollierung und Änderungsmanagement steuert.

Hinzu treten Datenschutz, Informationssicherheit und Modellaufsicht, da Verwaltung in einem besonders regulierten Umfeld operiert, in dem Rechenschaftspflicht und Dokumentation unverzichtbar sind. Auch die Betrugs- und Risikoprüfung gewinnt an Bedeutung, da KI Muster erkennen und priorisieren kann, während die Verantwortung für Maßnahmen beim Menschen verbleibt.


V. Zeitliche Phasen des Strukturwandels

Stufen des KI-bedingten Verwaltungsumbaus


  • 2026 bis 2031
    Lockerung der Sitzplatzlogik in Bereichen mit hohem Bürgerkontakt und stabilen Antwortmustern. Der Einsatz von Chatbots, Schreib- und Strukturierungsassistenten sowie Systemen zur Dokumentenklassifikation nimmt zu, da sie rasch produktiv werden und sich in bestehende Organisationen integrieren lassen. Der Arbeitsmarkt reagiert mit sinkendem Bedarf an Erstbearbeitung und Textproduktion sowie mit wachsender Nachfrage nach Fallsteuerung, Qualitätskontrolle und Wissenspflege.

  • 2031 bis 2045
    Übergang von assistierter Arbeit zu teilautomatisierten Vorgangsketten. Künstliche Intelligenz prüft Unterlagen, markiert Risiken, steuert Fristen und bereitet Entscheidungsvarianten vor, während der Mensch stärker für Freigabe, Begründung und Ausnahmebehandlung verantwortlich bleibt. Die Einstiegstätigkeiten werden knapper, höhere Funktionsprofile müssen früher erreicht werden, da das System weniger routinierte Durchlaufstationen besitzt.

  • 2045 bis 2066
    Verschiebung des organisatorischen Fokus von der Stellenbesetzung zur Verantwortungsarchitektur. Maßgeblich wird, wer die Prozesse beaufsichtigt, die Modelle prüft, die Rechtsqualität garantiert und die politische Zielkonflikte in Verwaltungsentscheidungen übersetzt. Die klassische Laufbahnordnung verliert an Überzeugungskraft, wenn Routinen ohne zusätzliche Personalbindung skaliert werden können.


VI. Reorganisation der Stellenprofile

Der Verwaltungsalltag


In der praktischen Konsequenz werden nicht ganze Berufe beseitigt, sondern bestehende Stellenprofile strukturell umgestaltet. Unter erhöhten Anpassungsdruck geraten insbesondere die klassische Sachbearbeitung mit hohem Routineanteil, die Büro- und Assistenzarbeit in der Schriftgutproduktion, die Datenerfassung und Registerpflege, die standardisierte Erstberatung im Bürgerdienst sowie die Posteingangs- und Dokumentenstellen, deren Tätigkeit sich auf Klassifikation und Extraktion konzentriert. 

Diese Entwicklung entspricht internationalen Befunden, nach denen einfache administrative Tätigkeiten an Bedeutung verlieren, während koordinierende, prüfende und verantwortungsgebundene Funktionen an Gewicht gewinnen.


VII. Institutionelle Engpässe

Der KI-bedingte Verwaltungsumbau


Der funktionale Wandel stößt auf institutionelle Grenzen. Das Tarif- und Besoldungsrecht bleiben stellenzentriert, während die Wertschöpfung zunehmend funktions- und verantwortungsbasiert erfolgt. Die Mitbestimmungsstrukturen sind auf stabile Arbeitsinhalte ausgelegt und reagieren träge auf dynamische Prozessveränderungen.

Hinzu tritt die föderale Fragmentierung der Verwaltungslandschaft, die Skaleneffekte begrenzt und technische Lösungen lokal verengt. Auch die Nachwuchsgewinnung gerät unter Druck, da die klassischen Einstiegstätigkeiten entfallen und neue Ausbildungsformate fehlen, die Urteilskraft und Systemverständnis frühzeitig vermitteln. 

Schließlich bleibt die Frage der Haftung ungeklärt. Mit wachsender Automatisierung muss eindeutig bestimmt werden, wo die Verantwortung liegt, wenn maschinell vorbereitete Entscheidungen fehlerhaft sind oder systematische Verzerrungen erzeugen.


VIII. Schlussbetrachtung

Von der Sitzplatzverwaltung zur Verantwortungsarchitektur


Die künstliche Intelligenz verändert den Arbeitsmarkt der Verwaltung nicht durch einen abrupten Abbau von Personal, sondern durch die schrittweise Auflösung der stellengebundenen Organisationsordnung. Die Verwaltung bleibt als Institution erforderlich; ihre innere Struktur verlagert sich jedoch von der einzelnen Stelle auf den Prozess, von der bloßen Präsenz auf die verantwortliche Entscheidung und von routinisierter Ausführung auf eine urteilsgeleitete Tätigkeit. 

Der eigentliche Strukturwandel vollzieht sich damit in der Neubestimmung dessen, was eine Verwaltungsfunktion künftig legitimiert. Ob daraus eine leistungsfähigere und rechtsstaatlich belastbare Verwaltung hervorgeht oder ob sich neue institutionelle Verhärtungen herausbilden, entscheidet sich weniger an der technischen Leistungsfähigkeit der Systeme als an der Bereitschaft, die organisatorischen Grundlagen des öffentlichen Dienstes weiterzuentwickeln.


Glossar

Zentrale Begriffe und analytische Kategorien


  • Arbeitsstundenlogik
    Analyseperspektive, die nicht auf Stellen oder Beschäftigte, sondern auf den Umfang und die Struktur der geleisteten Arbeitszeit abstellt. Sie ist besonders geeignet, um Automatisierungseffekte zu erfassen, da KI einzelne Tätigkeitsanteile innerhalb einer Stelle unterschiedlich stark beeinflusst.

  • Fallverantwortung
    Zuständigkeit für die rechtliche, sachliche und ermessensgeleitete Gesamtbewertung eines Verwaltungsvorgangs. Sie gewinnt an Bedeutung, wenn automatisierte Systeme Vorentscheidungen vorbereiten, die finale Verantwortung jedoch beim Menschen verbleibt.

  • Funktionsbasierte Verwaltung
    Organisationsform, in der Aufgaben nicht primär an feste Stellen, sondern an Funktionen und Verantwortungsrollen gebunden sind. Wertschöpfung entsteht hier durch Steuerung, Kontrolle und Entscheidung, weniger durch routinierte Ausführung.

  • Institutionelle Pfadabhängigkeit
    Beharrung institutioneller Strukturen, die frühere Organisationsentscheidungen fortschreiben, auch wenn sich ihre funktionale Grundlage verändert hat. Im öffentlichen Dienst betrifft dies insbesondere Laufbahnrecht, Stellenbewertung und Mitbestimmungsstrukturen.

  • Modellaufsicht
    Fachliche, rechtliche und organisatorische Überwachung eingesetzter KI-Systeme. Sie umfasst die Prüfung von Trainingsdaten, Entscheidungslogiken, Verzerrungen sowie die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit automatisierter Prozesse.

  • Prozessverantwortung
    Zuständigkeit für die Gestaltung, Anpassung und Kontrolle verwaltungsinterner Abläufe über mehrere Bearbeitungsschritte hinweg. Sie ersetzt in teilautomatisierten Systemen zunehmend die klassische Einzelzuständigkeit.

  • Routinisierte Tätigkeiten
    Wiederkehrende, regelgebundene Aufgaben mit hohem Standardisierungsgrad, etwa in der Sachbearbeitung, Dokumentation oder Erstberatung. Diese Tätigkeiten sind besonders gut automatisierbar und stehen daher früh unter Substitutionsdruck.

  • Sitzplatzlogik
    Organisationsprinzip, bei dem Aufgaben, Zuständigkeiten und Laufbahnen dauerhaft an formale Stellen gebunden sind. Produktivität wird dabei implizit über Präsenz und Arbeitszeit definiert, nicht über funktionale Wirkung.

  • Teilautomatisierte Vorgangskette
    Abfolge administrativer Bearbeitungsschritte, bei der KI einzelne Prüf-, Analyse- oder Vorbereitungstätigkeiten übernimmt, während Freigabe, Begründung und Ausnahmeentscheidung beim Menschen verbleiben.

  • Verantwortungsarchitektur
    Gesamtheit der Rollen, Zuständigkeiten und Haftungszuordnungen innerhalb einer Organisation. In KI-gestützten Verwaltungen verschiebt sie sich von stellenbezogener Präsenz zu funktionsbezogener Entscheidung und Aufsicht.


Kommentiertes Quellenverzeichnis

Studien- und Datenbasis der Analyse


  • Bundesministerium des Innern (2024)
    Der öffentliche Dienst des Bundes
    Das BMI liefert die maßgeblichen Strukturzahlen zur Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Die Angabe von rund fünf Millionen Beschäftigten dient als Referenzrahmen für arbeitsmarktliche und fiskalische Skaleneffekte im Zusammenhang mit Automatisierung und organisatorischem Umbau.

  • Bundesrechnungshof (2022–2024)
    Berichte zur Verwaltungsmodernisierung
    Die Berichte des Bundesrechnungshofs dokumentieren wiederkehrende Effizienzdefizite, Medienbrüche und organisatorische Pfadabhängigkeiten in der Verwaltung. Sie zeigen, dass institutionelle Strukturen häufig stärkere Modernisierungshemmnisse darstellen als technische Grenzen und stützen damit die These eines primär organisatorischen Engpasses.

  • McKinsey Global Institute (2023, 2024)
    The Economic Potential of Generative AI; A New Future of Work
    Die Studien analysieren das Automatisierungspotenzial generativer KI auf Ebene der Arbeitsstunden. Für wissensintensive Organisationen werden bis 2030 25–30 Prozent der Arbeitszeit als automatisierbar oder tiefgreifend transformierbar ausgewiesen. Die Zerlegung von Tätigkeiten in Aufgabenbündel ist unmittelbar auf Verwaltungsarbeit übertragbar.

  • OECD (2024)
    Artificial Intelligence and the Changing Demand for Skills
    Die OECD untersucht den KI-Einfluss anhand von Aufgabenprofilen und Kompetenzanforderungen. Für Verwaltung und öffentliche Dienstleistungen wird ein hoher Anteil potenziell automatisierbarer Tätigkeiten festgestellt, zugleich jedoch ein wachsender Bedarf an kognitiver, rechtlicher und koordinierender Arbeit.

  • Statistisches Bundesamt (2023, 2024)
    Finanzen und Steuern – Personalausgaben des Staates
    Destatis weist die konsolidierten Personalausgaben von Bund, Ländern und Kommunen aus. Die jährlichen Personalaufwendungen des öffentlichen Dienstes liegen bei rund 370–380 Milliarden Euro einschließlich Gehältern, Besoldung, Versorgung und Sozialbeiträgen.

  • World Economic Forum (2023, 2025)
    The Future of Jobs Report
    Die Arbeitgeberbefragungen des Weltwirtschaftsforums prognostizieren für administrative Routinetätigkeiten einen deutlichen Rückgang bis 2030, während Kontroll-, Steuerungs- und Analysefunktionen wachsen. Relevant ist insbesondere der Befund, dass die klassischen Profile des Massenvollzugs unter Druck geraten.