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Freiheit vor Fürsorge: Die Steuerreform, die Deutschland braucht


Freiheit vor Fürsorge

Die Steuerreform, die Deutschland braucht



I. Stillstand trotz fiskalischer Potenz


Die Bundesrepublik Deutschland verfügt weiterhin über eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage: eine wettbewerbsfähige Industrie, moderne Infrastrukturen und ein breites Reservoir qualifizierter Fachkräfte. Doch zentrale ökonomische Kennzahlen senden seit Jahren Warnsignale: Die Produktivität stagniert, die Nettoinvestitionen unterschreiten die Kapitalerhaltungsgrenze, das reale Wachstum tendiert gegen Null.

Diese Entwicklung ist nicht primär Resultat externer Schocks, sondern Ausdruck eines überdehnten Ordnungsrahmens. Hohe steuerliche Belastung, expansive Umverteilung und eine dichte Regulierungslandschaft schwächen Leistungsanreize, bremsen unternehmerische Initiative und entwerten Kapitalbildung.

Besonders betroffen ist der mittelständisch geprägte Teil der Volkswirtschaft, dessen betriebswirtschaftliche Flexibilität zunehmend durch steuerliche Lasten und bürokratische Komplexität eingeschränkt wird. Staatliche Verantwortung wird zunehmend auf private Akteure verlagert – ohne ihnen angemessene Handlungsspielräume zurückzugeben.

Zusätzlich hemmen externe Faktoren wie geopolitische Unsicherheiten, ein dysfunktionaler Energiemarkt und normativer Überbau im Klima-, Sozial- und Berichtswesen die Investitionsbereitschaft. Während viele Industriestaaten ihre Steuerpolitik deregulieren und anreizkompatibel gestalten, verharrt Deutschland im Status quo.

Seit dem 6. Mai 2025 verantwortet Bundesfinanzminister Lars Klingbeil die strategische Steuerung der Haushalts- und Finanzpolitik. Die bisher kommunizierten Leitlinien – Fortführung umfangreicher Transferprogramme, Betonung fiskalischer „Gerechtigkeit“ und die Rückkehr zu schuldenfinanzierten Sonderhaushalten – deuten nicht auf eine Bereitschaft zur strukturellen Neuausrichtung hin. Im Gegenteil: Bestehende Belastungsmuster werden verfestigt statt reformiert.

Doch eine bloße Nachsteuerung einzelner Parameter genügt nicht mehr. Erforderlich ist eine grundlegende Revision des steuerpolitischen Rahmens – im Geiste von Ordnungspolitik, wirtschaftlicher Vernunft und intergenerationaler Verantwortung.


II. Zur Entwicklung des steuerstaatlichen Ordnungsrahmens


Die gegenwärtige Struktur des deutschen Steuer- und Transfersystems ist das Ergebnis einer über ein Jahrhundert reichenden fiskalpolitischen Pfadabhängigkeit. Die wesentlichen Weichenstellungen dieser Entwicklung markieren keine konsistente ordnungspolitische Linie, sondern eine Abfolge ideologisch motivierter Systemumbrüche, in deren Zentrum die schrittweise Verdrängung individueller Leistungslogik durch kollektivistische Umverteilungsmechanismen steht.

  • 1891 – Einführung der progressiven Einkommensteuer / Erfurter Programm der SPD
    Mit der Miquelschen Steuerreform und der gleichzeitigen programmatischen Ausrichtung der Sozialdemokratie auf eine „Vergesellschaftung der Produktionsmittel“ beginnt die ideengeschichtliche Abkehr von der fiskalischen Neutralität. Die Steuer wird zum Instrument gesellschaftspolitischer Zielsetzungen. Kern der Reform war die Einführung einer progressiven Einkommensteuer, mit der höhere Einkommen nicht nur überproportional belastet, sondern die Umverteilung legitimiert wurde.

  • 1919/20 – Erzbergersche Finanzreform
    Die Zentralisierung der Steuerhoheit im Zuge der Weimarer Verfassungsordnung führt zur Aushöhlung der föderalen Fiskalautonomie. Der Steuerstaat wird zu einem nationalstaatlich integrierten Umverteilungsapparat. Die Einkommensteuer, deren Spitzensatz im Kaiserreich bei lediglich 4 % lag, wird nun deutlich angehoben – auf bis zu 60 % –, womit sich die Umverteilungswirkung des Steuersystems massiv verstärkt.

  • 1933–1945 – Fiskalpolitik im Nationalsozialismus
    Die NS-Zeit bringt die vollständige Instrumentalisierung des Fiskalwesens für Macht-, Kriegs- und Lenkungszwecke. Marktprozesse werden systematisch unterdrückt, Bürger und Unternehmer ökonomisch entmündigt. Steuerliche Freiheit existiert faktisch nicht mehr.

  • 1957 – Einführung der Umlagerente
    Mit der dynamisierten gesetzlichen Rentenversicherung wird die kapitalgedeckte Altersvorsorge ersetzt durch ein Umlageverfahren, das auf dem intertemporalen Zugriff des Staates auf Erwerbseinkommen basiert. Die Eigentumsbildung wird entwertet. Dadurch verliert die individuelle Vorsorge durch Vermögensaufbau an Bedeutung, da die Altersabsicherung nun primär über laufende Einkommen finanziert wird, nicht über angespartes Kapital. Grundlage dieses Systems ist der sogenannte Generationenvertrag, bei dem die arbeitende Generation die Renten der älteren finanziert – in der Erwartung, später selbst von der nächsten Generation versorgt zu werden.

  • 1969–1975 – Sozialstaatliche Expansion ohne strukturelle Gegenfinanzierung
    Die Leistungsausweitungen unter der sozialliberalen Koalition erfolgen ohne tragfähige Deckungskonzepte. Der Staat vergrößert seine Leistungsversprechen – und zugleich seine fiskalische Inanspruchnahme. Die Finanzierung erfolgt zunehmend über Schulden und steigende Abgaben, wodurch nicht nur die fiskalische Belastung der Erwerbstätigen wächst, sondern auch die strukturelle Abhängigkeit breiter Bevölkerungsschichten vom staatlichen Transfersystem zunimmt.

  • 1990er Jahre – Übertragung westdeutscher Sozialsysteme auf Ostdeutschland
    Die sozialpolitische Integration der neuen Länder folgt dem Prinzip vollständiger Systemkopie – ungeachtet der divergierenden ökonomischen Ausgangsbedingungen. Die Folge: langfristige strukturelle Überlastung. Die Übertragung des westdeutschen Sozialstaats auf die neuen Länder ohne Anpassung an deren deutlich schwächere Wirtschaftsstruktur führt zu dauerhaft hohen Transfers und verfestigt finanzielle Disparitäten. Damit entsteht ein dauerhaftes fiskalisches Ungleichgewicht, das nicht nur den gesamtstaatlichen Haushalt belastet, sondern auch die Anreize für eine eigenständige wirtschaftliche Entwicklung in den neuen Ländern schwächt.

  • 2003–2005 – Agenda 2010
    Reformpolitische Ambitionen werden arbeitsmarktpolitisch sichtbar, doch bleiben sie steuerlich halbherzig. Die Anreizlogik wird partiell reaktiviert, aber nicht institutionell gesichert. Zwar setzen Maßnahmen wie die Agenda 2010 auf Eigenverantwortung und Aktivierung, doch das Steuersystem bleibt komplex, hochbelastend und wenig investitionsfreundlich, sodass die Rückkehr zu mehr Beschäftigung nicht mit einer dauerhaften Stärkung von Leistungsbereitschaft und unternehmerischer Initiative einhergeht.

  • 2023 – Einführung des Bürgergelds
    Mit der Reform der Grundsicherung wird der Anspruchscharakter staatlicher Transferpolitik nochmals gestärkt. Arbeitsanreize werden geschwächt, individuelle Mitwirkungspflichten relativiert. Die Einführung des Bürgergelds und die Abschwächung von Sanktionen verschieben den Fokus von der aktivierenden Förderung hin zu einem bedingungsärmeren Leistungsbezug,. Die Balance zwischen staatlicher Fürsorge und individueller Eigenverantwortung kippt weiter zugunsten des Anspruchsdenkens. Langfristig droht so eine Erosion des gesellschaftlichen Konsenses, dass staatliche Unterstützung an zumutbare Mitwirkung und eigene Anstrengung geknüpft sein sollte.


III. Zehn Handlungsfelder einer notwendigen Steuerreform


Eine zukunftsorientierte Steuerpolitik kann nicht auf kosmetische Korrekturen zurückgreifen. Erforderlich ist ein kohärentes, strukturell konsistentes Reformpaket, das die fiskalische Belastung senkt, die ökonomischen Anreize wiederherstellt und die institutionelle Stabilität sichert. Die nachfolgenden zehn Felder markieren zentrale Ansatzpunkte:

 

1. Einführung einer aktivierenden Negativsteuer
Das gegenwärtige Grundsicherungssystem leidet unter Anreizverzerrungen und struktureller Passivität. Statt monetärer Transfers ohne Gegenleistung bedarf es eines steuerlich integrierten Instruments, das Erwerbstätigkeit honoriert. Ein Negativsteuermodell ersetzt passive Sozialtransfers durch eine gezielte steuerliche Unterstützung niedriger Einkommen, die staatliche Leistungen an tatsächliche Erwerbsbereitschaft bindet und so Arbeit gegenüber Arbeitslosigkeit systematisch belohnt. Dadurch entsteht ein einfaches, transparentes und wachstumsfreundliches System, das soziale Absicherung mit Leistungsanreizen verbindet und die bürokratische Komplexität deutlich reduziert.

2. Umstellung auf einen linearen Einkommensteuertarif (Flat Tax)
Ein einheitlicher Steuersatz in Kombination mit einem hohen Grundfreibetrag vereinfacht das Steuersystem, schafft verlässliche Grenzbelastungen und erhöht die fiskalische Transparenz. Im Gegensatz dazu führt das progressive Tarifsystem zu sprunghaften Belastungen am Einkommensrand, die sowohl ökonomisch ineffizient als auch normativ fragwürdig sind. Eine Flat Tax kann diese systemischen Verzerrungen beheben. Die Erfahrungen aus Estland, Tschechien und der Slowakei – ergänzt um Ungarn – belegen, dass ein einheitlicher Einkommensteuersatz bei kluger Ausgestaltung nicht nur wachstumsfördernd und verwaltungsarm ist, sondern auch mit sozialer Fairness vereinbar bleibt. Für Deutschland bieten diese Modelle tragfähige Anknüpfungspunkte für eine Reform, die Effizienz, Gerechtigkeit und wirtschaftliche Dynamik miteinander verbindet.

3. Wiederherstellung der Beitragsäquivalenz in der Sozialversicherung

Das solidarische Umlageprinzip erfordert eine funktionale Begrenzung. Nur wenn die Relation zwischen Beitrag und Leistung nachvollziehbar bleibt, lässt sich seine langfristige Legitimität sichern. Eine gezielte Neujustierung ist daher unerlässlich – als Grundlage für Vertrauen und Beitragsdisziplin. 

Wird der Zusammenhang zwischen individueller Beitragsleistung und empfangener Gegenleistung hingegen zu stark gelockert, drohen Akzeptanzverlust, sinkende Zahlungsbereitschaft und eine schleichende Erosion des solidarischen Fundaments. Eine funktionale Begrenzung wirkt dem entgegen: Sie schafft Transparenz, stärkt das Gerechtigkeitsempfinden und bildet die Voraussetzung für dauerhafte Stabilität und Reformfähigkeit des Systems.

4. Förderung kapitalgedeckter Altersvorsorge
Langfristige Sicherungssysteme dürfen nicht ausschließlich auf intertemporale Umverteilung setzen. Eine schrittweise Rückverlagerung auf kapitalgedeckte Modelle stärkt Eigentum, Verantwortung und individuelle Risikovorsorge – gerade in einer alternden Gesellschaft.

Nur durch die Kombination von Umlage- und Kapitaldeckung lässt sich ein Gleichgewicht zwischen Solidarität und Eigenvorsorge herstellen, das sowohl demografischen Herausforderungen standhält als auch Leistungsanreize erhält.

5. Stärkung föderaler Steuerautonomie
Die Konzentration fiskalischer Kompetenz auf Bundesebene unterminiert die regionale Verantwortung. Länder und Kommunen sollten über ausreichend eigene Steuerquellen und Erhebungsstrukturen verfügen – fiskalische Mündigkeit verlangt fiskalische Gestaltungsspielräume.

Nur wenn diese politische Ebenen auch finanziell autonom handeln können, entsteht echte Verantwortlichkeit für Einnahmen und Ausgaben. Dies stärkt nicht nur die demokratische Legitimation staatlichen Handelns vor Ort, sondern fördert auch den Wettbewerb um effiziente und bürgernahe Lösungen im föderalen Gefüge.

6. Verfassungsrechtliche Ausgabendisziplin
Die politische Versuchung expansiver Haushalte bedarf verfassungsrechtlicher Schranken. Neue Ausgaben müssen an den Nachweis struktureller Gegenfinanzierung gebunden sein. Nur so lässt sich dauerhafte Haushaltsstabilität sichern – und verhindern, dass kurzfristige politische Interessen langfristige finanzielle Belastungen nach sich ziehen, die kommende Generationen einschränken und die staatliche Handlungsfähigkeit untergraben.

7. Abschaffung steuerlicher Lenkungsinstrumente
Steuern erfüllen ihren Zweck dort, wo sie öffentliche Aufgaben finanzieren – nicht, wo sie Verhalten steuern. Die zunehmende Funktionalisierung des Steuerrechts für Umwelt-, Sozial- oder Lebensstilziele widerspricht rechtsstaatlicher Neutralität und ökonomischer Effizienz. Sie verwandelt das Steuerwesen in ein politisches Steuerungsinstrument, das klare Zuständigkeiten verwischt, Fehlanreize schafft und die Akzeptanz des Steuersystems langfristig untergräbt.

8. Bürokratieabbau im Rahmen europäischer Berichtspflichten
Vorgaben wie das Lieferkettengesetz oder ESG-Berichtspflichten belasten insbesondere mittelständische Strukturen. Ohne Wirkungsanalyse und Proportionalitätsprüfung darf keine neue Berichtspflicht eingeführt werden. Die Wettbewerbsfähigkeit ist systemrelevant.

Denn nur eine ökonomisch tragfähige Unternehmenslandschaft kann soziale und ökologische Standards nachhaltig sichern – nicht durch Überforderung, sondern durch Leistungsfähigkeit, Innovationskraft und marktwirtschaftliche Stabilität.

9. Vereinfachung der Steuerverwaltung und Abgabenstruktur
Die fiskalische Komplexität ist für kleine und mittlere Unternehmen zunehmend existenzbedrohend. Erforderlich ist ein entschlossener Abbau überholter Regelungen: der Wegfall des Solidaritätszuschlags, die Abschaffung ineffizienter Bagatellsteuern und die Digitalisierung der Prozesse.

Nur durch ein einfaches, verlässliches und ressourcenschonendes Steuersystem lassen sich unternehmerische Dynamik, Investitionsbereitschaft und Beschäftigung im Mittelstand sichern – dem Rückgrat der deutschen Wirtschaft.

10. Stärkung fiskalischer Demokratie auf kommunaler Ebene
Fiskalische Legitimität wächst durch Beteiligung. Die Bürger sollten systematisch in Entscheidungsprozesse zur Steuerverwendung einbezogen werden – sei es durch Haushaltsbeiräte, Bürgerentscheide oder verbindliche Transparenzpflichten.

Nur wenn staatliches Handeln als nachvollziehbar, fair und mitgestaltbar erlebt wird, entsteht ein stabiles Vertrauensverhältnis zwischen Bürgerschaft und Fiskus – die Grundlage für Steuerakzeptanz, demokratische Bindungskraft und langfristige Finanzierungssolidarität.


IV. PRIORITÄRER ABBAU SYSTEMISCH INEFFIZIENTER STEUERARTEN


Eine funktionale Steuerordnung bedarf nicht nur strukturierter Einnahmequellen, sondern auch der fortlaufenden Überprüfung auf Effizienz, Legitimität und Systemkohärenz. Zahlreiche Steuerarten und administrativ verknüpfte Instrumente erfüllen diese Kriterien nicht mehr. Ihr Fortbestand ist weder ökonomisch gerechtfertigt noch fiskalisch notwendig. Ein gezielter Abbau solcher Belastungen ist ordnungspolitisch geboten.

 

Steuerart / Regelung

 

Bewertung

Solidaritätszuschlag

Ursprünglich zweckgebunden, nach Wegfall der Sonderlast unzeitgemäß; juristisch zunehmend angreifbar.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Belastet langfristige Kapitalbindung, insbesondere im Familienunternehmertum; führt zu Substanzverzehr.

Kirchensteuer (staatliche Einziehung)

Unvereinbar mit dem Prinzip der Trennung von Staat und Kirche; Verwaltungsaufwand überproportional.

Bagatellsteuern

Fiskalisch marginal, aber personalintensiv in Erhebung und Vollzug.

Lohnsteuerklassen-System

Systemisch verzerrend, behindert Erwerbsanreize bei Doppelverdienern; bürokratisch kaum noch vermittelbar.

Umsatzsteuervoranmeldung für Kleinstunternehmen

Hemmt Gründungen und Übergänge in Selbstständigkeit; Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig.

Förderbürokratien (BAFA, KfW etc.)

Hoher Vollzugsaufwand, geringe empirisch belegte Lenkungswirkung; häufig Mitnahmeeffekte ohne Zielgenauigkeit.


V. Fazit: Zeit für eine fiskalische Kurskorrektur


Die Analyse ist eindeutig: Deutschland leidet nicht an einem Mangel an Ressourcen, sondern an einem steuerpolitischen Rahmen, der Investitionen entmutigt, Eigenverantwortung schwächt und wirtschaftliche Dynamik behindert. Die strukturellen Schwächen sind erkannt – politisch bleiben sie bislang unbeantwortet.

Unter Bundesfinanzminister Lars Klingbeil ist – Stand Mitte 2025 – keine strategische Neuausrichtung erkennbar. Statt einer Reform des bestehenden Ordnungsrahmens werden umfangreiche Transferprogramme fortgeführt, schuldenfinanzierte Sonderhaushalte etabliert und der Begriff fiskalischer „Gerechtigkeit“ zur politischen Leitkategorie erhoben. Die Folge ist eine Stabilisierung überlasteter Strukturen – zulasten von Investitionen, Innovationen und der Generationengerechtigkeit.

Für eine offene Volkswirtschaft ist dies ein ökonomisch riskanter Kurs. Der Verzicht auf strukturwirksame Reformen schwächt nicht nur das langfristige Wachstumspotenzial, sondern gefährdet auch die fiskalische Handlungsfähigkeit und die soziale Aufstiegsmobilität.

Gleichwohl gilt: Eine Reform der Steuerpolitik ist möglich – sofern Einsicht und politischer Gestaltungswille zusammentreffen. Die Steuerpolitik ist kein moralisches Instrument zur Weltverbesserung, sondern der infrastrukturelle Rahmen für wirtschaftliches Handeln. Sie muss einfach, verlässlich und wachstumsorientiert sein.

Deutschland braucht keine weiteren Programme. Deutschland braucht eine Steuerreform.


Quellenverzeichnis


01. DIW: Wochenbericht 12/2024.

02. BMWK: Jahreswirtschaftsbericht 2025.

03. Lars Klingbeil: Bundestagsrede, 6. Mai 2025.

04. BMF: Haushaltsentwurf 2025.

05. Milton Friedman: Kapitalismus und Freiheit. München: Piper, 2004.

06. Negative Income Tax: Konzeptdarstellungen bei Friedman und in empirischen Studien.

07. IW Köln: Steuerbelastung des Mittelstands, 2024.

08. Wehler, H.-U.: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3, München: C.H. Beck, 1995.

09. Günther, R.: Die Erzbergersche Reform 1919/20, Berlin: Duncker & Humblot, 1976.

10. BMAS: Geschichte der Rentenversicherung, 2023.

11. Abelshauser, W.: Deutsche Wirtschaftsgeschichte seit 1945, C.H. Beck, 2004.

12. Bofinger, P.: Agenda 2010 – Bilanz und Ausblick, Wirtschaftsdienst 2006.

13. Bundesagentur für Arbeit: Wirkungsanalyse Bürgergeld, 2023.